BFSG: Wer ist betroffen?

Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und betrifft zahlreiche Unternehmen in Deutschland. Doch gilt das auch für Sie?
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Foto: Unsplash by Sigmund

Was Unternehmen jetzt zum BFSG wissen sollten

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Stichtag ist der 28. Juni 2025 – ab dann gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit für viele digitale Angebote.

Betroffene Unternehmen

  • Anbieter:innen von B2C-Websites, Online-Shops und Apps mit Buchungs- oder Bezahlfunktionen
  • Dienstleister im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbraucher:innen
  • Hersteller:innen, Händler:innen und Importeur:innen von BFSG-relevanten Produkten

Betroffene Dienstleistungen

  • Digitale Verkaufs- und Service-Plattformen
  • Apps im Fernverkehr, z. B. Reise- oder Fahrkarten-Apps
  • Online-Banking, E-Books, Telekommunikationsdienste
  • Systeme mit Login, Buchung, Zahlung oder Nutzerinteraktion

BFSG Ausnahmen

  • Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz, sofern sie keine betroffenen Produkte vertreiben
  • Reine Informationswebsites ohne Interaktionsfunktionen
  • B2B-Angebote ohne Endverbraucher-Zielgruppe
  • Vor dem 28.06.2025 veröffentlichte Inhalte (z. B. PDFs, Videos)
  • Drittinhalte (z. B. Werbebanner, eingebettete Tools)

Risiken bei Nichteinhaltung

  • Meldungen durch Verbraucher:innen und Verbände möglich
  • Stichprobenhafte Prüfungen durch Landesstellen
  • Aufforderung zur Nachbesserung innerhalb einer Frist
  • Bußgelder bis 100.000 € und ggf. Verbot des Angebots

Sie wollen noch mehr erfahren?

Vertiefen Sie Ihr Wissen in unserem Blogartikel zu barrierefreien Websites oder laden Sie sich direkt unsere praxisnahe Checkliste zur Umsetzung des BFSG herunter - kostenfrei und kompakt.

Mit Wissen allein ist es nicht getan – jetzt kommt es auf die zeitnahe Umsetzung an.

Wir analysieren den Status Ihrer Website mit einem Barrierefreiheits-Audit.

Wir prüfen Ihre Website oder App auf Schwachstellen gemäß WCAG 2.2 und EN 301 549. Die Ergebnisse bereiten wir strukturiert und nachvollziehbar auf und priorisieren notwendige Maßnahmen.

Wir entwickeln eine klare Strategie zur BFSG-Umsetzung.

Ob Website, App oder Plattform: Wir zeigen, welche Bereiche betroffen sind und entwickeln gemeinsam einen realistischen Fahrplan – inklusive Fristen und Prioritäten.

Wir gestalten inklusiv für alle Nutzergruppen und Geräte.

Barrierefreies Design heißt nicht Verzicht, sondern Qualität. Wir entwickeln moderne, ästhetische Oberflächen, die intuitiv funktionieren – für Menschen mit und ohne Einschränkungen.

Wir programmieren Ihre Website technisch barrierefrei und zukunftssicher.

Unsere Entwickler:innen achten auf saubere Umsetzung und vollständige Zugänglichkeit. Semantisches HTML, korrekte ARIA-Rollen und Tastaturbedienung sind dabei selbstverständlich.

Wir qualifizieren Ihr Team mit Workshops & Schulungen.

In individuell zugeschnittenen Formaten vermitteln wir Wissen rund um digitale Barrierefreiheit. Redaktion, Entwicklung oder Marketing werden gezielt geschult und sensibilisiert.

Wir begleiten Sie bei der Erstellung der Information zur Barrierefreiheit (IzB).

Wir helfen Ihnen, die gesetzlich geforderte Erklärung zur Barrierefreiheit korrekt zu formulieren. Sie erhalten von uns strukturierte Vorlagen und konkrete Textvorschläge.

Das sind unsere Stärken und Expertisen:

Lange Erfahrung

Seit über 15 Jahren erfolgreich

mit geballter Erfahrung aus hunderten Projekten.

Zertifiziertes Fachwissen

ISTQB, UXQB, CPACC-Zertifizierung und fundierte Kenntnisse zum BFSG.

Design und Technik vereint

UX/UI, Code und Content aus einem Team aus 30 festen Mitarbeitenden.

Starkes Team

Stark in komplexen Projekten

von Relaunch über Content-Migration bis Plattformintegration.

TYPO3

TYPO3 Gold Member

Expertise für leistungsstarke und zukunftssichere CMS-Lösungen.

top bewertet

Top bewertet

auf Google, Branchenportalen und kununu.

Katja Schulz, Expertin für Barrierefreiheit im Web

Mit ihrem Studium in Accessibility Core Competencies und Web-Accessibility am Kompetenzzentrum 'Digitale Barrierefreiheit' der Hochschule der Medien in Stuttgart sowie ihrer CPACC-Zertifizierung (Certified Professional in Accessibility Core Competencies) ist Katja Schulz Ihre kompetente Ansprechpartnerin für digitale Barrierefreiheit. Sie ist auf die Anforderungen des BFSG spezialisiert und hilft Ihnen, Ihre Website bis zum Stichtag barrierefrei zu gestalten.

Eine Auswahl unserer Kunden:

Axel Springer SE
Axel Springer Corporate Solutions
Leipziger Gruppe
Stadtreinigung Hamburg Logo
Immowelt
FIO Systems
Reos
planet c
11880
werkenntdenBESTEN
eCovery
immobilie1 Logo
Marc Backhaus,  LVV-Konzernkommunikation Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
         MOGIC hat uns als erfahrener und zuverlässiger TYPO3-Integrator und -Entwickler sowie als Full Service Digitalagentur überzeugt.
Lutz Thalmann, Co-Founder & Managing Director
Axel Springer Corporate Solutions
        Gute Beratung, umfassender Service, eine hohe Erreichbarkeit und eine sehr gute persönliche Zusammenarbeit zeichnen das Team aus.
Prädikat: Sehr empfehlenswert.
Christian Maar, COO 11880 Solutions AG
         MOGIC ist für uns seit vielen Jahren ein wichtiger und verlässlicher Partner für die Umsetzung und den Betrieb vieler unserer Online- und Software-Projekte.

Einige unserer Arbeiten:

Leipziger Gruppe - Case Study

Als Leipziger Gruppe gestalten die Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Wasserwerke und Sportbäder die Gegenwart und die Zukunft der Stadt Leipzig. Die gebündelten Online-Aktivitäten unter der prägnanten Domain L.de haben wir mit TYPO3 entwickelt und implementiert. Zur Case Study

Leipziger Foren - Website & Kundenportal

Unternehmens-Website und angeschlossenes Kundenportal als zentraler Anlaufpunkt für alle Inhalte, Angebote und Services mit umfangreichem Self-Service-Bereich und Anbindung des CRM-Systems für die Leipziger Versicherungsforen und Energieforen. Zur Case Study

Immonet TYPO3

Für Immonet.de, eines der größten Immobilienportale Deutschlands, entwickelten wir auf Basis von TYPO3 ein leicht zu bedienendes Redaktions- und Publikationssystem, das alle Ratgeber- und Content-Marketing-Seiten auf dem Portal zuverlässig, sicher und responsive ausspielt.

Ein Notebook und ein Smartphone mit geöffneten wer kennt den BESTEN Projekt

werkenntdenBESTEN ist Deutschlands größtes Bewertungsportal mit über 80 Mio Bewertungen und war als echter SEO-Star bereits unter den Top 10 SEO-Gewinnern bei Sistrix.

Wir sind MOGIC,

die Full-Service-Digitalagentur aus Leipzig. Wir lösen digitale Herausforderungen, seit über 20 Jahren - für Ihr Unternehmen, Start-up oder Institution. Wir entwickeln und betreiben Websites, Online-Portale, Online-Shops, webbasierte Softwarelösungen und mobile Apps. Wir sind MOGIC - wir gestalten digital.

MOGIC Geschäftsleitung

Geschäftsleitung: Matthias Hennig, Stefan Berger und Gunter Schwarz

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Dann lassen Sie uns sprechen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einer barrierefreien Website nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern echte Chancen für Ihr Business nutzen.

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Wir verwenden Ihre persönlichen Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema barrierefreie Websites und BFSG.

Bin ich vom BFSG betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft Sie, wenn Sie in der Privatwirtschaft tätig sind und digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Besonders relevant ist das Gesetz für Unternehmen mit Webshops, Buchungsfunktionen oder Apps – egal ob große Plattform oder KMU.

Auch wenn Ihre Website keine Produkte aus dem Gesetz abbildet, aber eine Interaktionsmöglichkeit bietet (z. B. Terminbuchung, Kundenlogin), gelten die Regeln zur Barrierefreiheit von Websites. Nutzen Sie idealerweise unseren barrierefrei Test oben auf der Website oder unsere barrierefreie Website Checkliste, um festzustellen, ob Sie bereits Anforderungen erfüllen.

Wann gilt das EU-Barrierefreiheitsgesetz 2025?

Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit von Websites und digitalen Dienstleistungen basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, die einheitliche Standards für alle Mitgliedstaaten festlegt. Die Pflicht zur Barrierefreiheit-Umsetzung betrifft damit viele Unternehmen – vor allem solche mit E-Commerce, Bankdiensten, Video-on-Demand oder digitalen Ticketsystemen. Bis zur Veröffentlichung konkreter technischer Normen (z. B. EN 301 549) gilt die WCAG 2.2 als Best-Practice.

Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?

Alle, die Produkte oder Dienstleistungen digital anbieten – etwa über eine Website oder App – müssen prüfen, ob sie laut dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung verpflichtet sind. Das betrifft:
- Online-Händler und Plattformbetreiber
- Banken mit Online-Angeboten
- Telekommunikationsunternehmen
- Anbieter interaktiver Buchungsfunktionen
- Entwickler von Apps oder Websoftware

Auch wenn Sie einen Streamingdienst oder ein E-Book-Portal betreiben, gilt das BFSG. Lassen Sie Ihre Website oder Anwendung durch eine Agentur für Barrierefreiheit prüfen oder führen Sie einen Test zur Barrierefreiheit Ihrer Website durch.

Für welche Unternehmen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG gilt grundsätzlich für alle privatwirtschaftlichen Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – unabhängig von der Branche. Betroffen sind:
- Online-Händler
und Betreiber von Webshops
- Banken mit Online-Finanzdienstleistungen
- Reiseveranstalter
, Ticketanbieter, Eventplattformen
- Telekommunikationsanbieter
- Software- und App-Entwickler
, die Anwendungen für Endkunden bereitstellen
- Medien- & Streamingdienste
- Anbieter von Selbstbedienungsterminals oder deren Software

Die Pflicht zur Website-Barrierefreiheit betrifft insbesondere Unternehmen, deren digitale Services Verträge anbahnen oder direkt Verkäufe ermöglichen – also überall dort, wo Kund:innen aktiv mit der Website interagieren.
Nicht betroffen
sind reine B2B-Unternehmen, Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden (sofern keine Produkte vertrieben werden) sowie Websites ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktionen.

Für welche Websites gilt das BFSG?

Die Website-Barrierefreiheit Pflicht trifft alle Unternehmen, die über ihre Internetseite Dienstleistungen anbieten oder Verträge anbahnen – etwa: Ticketverkaufssysteme, Online-Banking-Plattformen, Veranstaltungs- oder Reisebuchungssysteme und Webshops mit Bezahlfunktion.
Reine Info-Websites
ohne Transaktionsmöglichkeit sind vom Gesetz ausgenommen. Dennoch empfiehlt sich auch dort eine barrierefreie Umsetzung, z. B. zur besseren Auffindbarkeit bei Google (SEO) und zur Nutzerfreundlichkeit.

Welche Produkte fallen unter das BFSG?

Das Gesetz nennt klar, welche Produkte betroffen sind:
- Smartphones, Tablets, Router
- E-Reader, Smart TVs, Streaming-Sticks
- Fahrkartenautomaten, Check-in-Terminals
- Software und Betriebssysteme

Selbst wenn Ihre Website nicht direkt ein betroffenes Produkt vertreibt, kann die dazugehörige digitale Dienstleistung (z. B. App zur Steuerung) relevant sein. Nutzen Sie unsere barrierefreie Website Checkliste zur ersten Einschätzung.

Für wen gilt das BFSG nicht?

Ausnahmen gibt es für:- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und < 2 Mio € Umsatz, sofern sie nur Dienstleistungen anbieten
- Reine B2B-Websites ohne Kontaktaufnahme durch Endkunden
- Reine Informationsseiten ohne Interaktion oder Kaufoption

Doch Vorsicht: Auch diese Unternehmen profitieren von einem barrierefreien Internetauftritt, z. B. durch bessere Nutzerführung und positive Markenwahrnehmung.

Was ist das BFSG genau?

Das Barrierefreiheitsgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Verordnung Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Ziel ist es, digitale Barrierefreiheit bei Produkten und Services für Verbraucher:innen zu sichern. Das betrifft sowohl Websites, mobile Anwendungen als auch digitale Verkaufs- und Informationssysteme. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert ab Mitte 2025 Bußgelder und Nutzungsverbote.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreiheit bedeutet: Websites und digitale Produkte sind für alle Menschen zugänglich – egal ob mit oder ohne Einschränkungen. Ein barrierefreies Internet erkennt man z. B. an:
- klarer Struktur und Navigation
- Kontrasten und skalierbaren Schriftgrößen
- Alternativtexten für Bilder
- Bedienbarkeit mit Tastatur oder Screenreader

Als spezialisierte Barrierefreiheit Agentur unterstützen wir Sie dabei, diese Anforderungen ganzheitlich und gesetzeskonform umzusetzen.

Was ist die EU-Richtlinie 2019/882?

Die EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), ist eine zentrale europäische Verordnung mit dem Ziel, die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Sie ist der Ursprung des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), welches diese EU-Vorgaben in nationales Recht überführt.

Der Zweck dieser Richtlinie ist es, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und gleichzeitig den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes zu fördern. Unterschiedliche Barrierefreiheitsstandards zwischen den EU-Ländern stellten bislang ein erhebliches Hindernis für Unternehmen dar. Die Richtlinie 2019/882 begegnet dem, indem sie harmonisierte Anforderungen vorgibt – insbesondere für digitale Produkte und Dienstleistungen.